Am 28. Juli 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG veröffentlicht worden.
Diese gilt verbindlich nun ab dem 18.02.2024!
Sie enthält neue Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Information für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien in der Europäischen Union.
Mit neuen Themen müssen sich Hersteller oder Inverkehrbringer beschäftigen, wie z.B. der digitale Batteriepass, die Entfern- und Austauschbarkeit und die CE-Kennzeichnung; für den Maschinen- und Anlagenbauer bedeutet dies die Sicherstellung, dass eingesetzte Batterien die neuen Anforderungen erfüllen.
Die Verordnung gilt für alle Kategorien von Batterien und Akkus, namentlich Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien), Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien.
Neben der Unterstützung für Konformitätsbewertungen im Bereich der Funkanlagen-, Niederspannung- und EMV-Richtlinien können wir nun auch unsere Unterstützung für die neue Batterieverordnung und der damit verbundenen CE-Kennzeichnung von Batterien anbieten.
Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren!